Interpellation: Digitale Geräte in der Schule Steinhausen?
23. Februar 2026 – Die digitalen Geräte im Schulunterricht und deren Einsatz ist zur Zeit im Kanton Zug ein aktuelles Thema. Wie sieht dies in der Gemeinde Steinhausen aus ? Mit was für einem Konzept wird in der Schule Steinhausen der Schulunterricht mit den digitalen Geräte umgesetzt? Die Mitte Steinhausen hat deshalb folgende Interpellation beim Gemeinderat eingereicht.
Ausgangslage:
Am Donnerstag, 29. Januar 2026 hat der Kantonsrat das Postulat 3810 keine digitalen Geräte
im Kindergarten und in der Unterstufe sehr kontrovers diskutiert und zum Glück für nicht
erheblich erklärt.
In der Diskussion wurde hervorgehoben, dass die Schulen eine begleitende Entdeckung
(gemeinsam und geführt) sowie die digitalen Medien als Hilfsmittel verwenden und so auch
vermitteln.
Ebenfalls wurde dabei plausibel erklärt, dass sich der Einsatzbereich im Kindergarten und in
der Unterstufe bei der Kreativität, Gestaltung, Sprachförderung und den Lern-Apps für die
Festigung der Basiskompetenzen bewegen.
Der Mitte Steinhausen ist es wichtig, dass sich die Schule seiner Verantwortung bewusst ist
und die begleitete Nutzung im Grundsatz steht und sowie eine unkontrollierte Nutzung
grundsätzlich im Privatkonsum stattfindet.
Aus dem digitalen Umfeld ergeben sich nun folgende Fragen:
1. Ist der Einsatz der digitalen Medien immer in Begleitung ?
2. Haben alle Schulzimmer das Handy-Hotel eingeführt ?
3. Wie erfolgt die Nutzung der digitalen Geräte (Tablet, Mobil, Smartwatch usw.) im
Schulunterricht ?
4. Wie erfolgt die Nutzung der digitalen Geräte (Tablet, Mobil, Smartwatch usw.) in der
Pause oder auf dem Schulhausareal ?
5. Können die Schüler/innen eine Software frei auf ihrem Endgerät herunterladen ?
6. Wie wird das freie Gamen (Free-to-Play oder Browsergames) im Schulunterricht
unterbunden ?
7. Wie wird das freie Gamen (Free-to-Play oder Browsergames) auf dem Schulareal
unterbunden ?
8. Gibt es einheitliche Regelungen und Weisungen zur Nutzung der digitale Medien ?
Wenn ja, wie lauten diese und wer kontrolliert die Einhaltung ?
9. Wird das Public-WLAN zeitlich begrenzt oder ist der Zugriff 24h möglich ?
10. Wie erfolgt die Aus- und Weiterbildung vom Lehrpersonal ?
11. Haben die Lehrpersonen jederzeit Zugriff auf die digitalen Endgerät der
Schüler/innen ?
12. Gelten für die oben erwähnten Fragen 1 -11 auf den unterschiedlichen Stufen die
gleichen Regelungen und Weisungen ?
Wir danke für die Kenntnisnahme, Beantwortung und das Traktandieren an der nächsten
Gemeindeversammlung.
Im Auftrag der Mitte Steinhausen
Martin Hausheer Kantonsrat und Mitglied der Schulkommission
